Der Verband verfolgt ausschließlich gemeinnützige Zwecke. Der Verbandszweck ist die Vertretung der auf dem Gebiet der Empfangsantennen, Kabel- und BreitbandKommunikationsanlagen tätigen Fachbetriebe sowie von Unternehmen, die solche Anlagen unterhalten oder unterhalten lassen, und zwar im Sinne einer der Allgemeinheit dienenden Versorgung mit Ton- und Fernsehrundfunk sowie Breitbandkommunikationsdiensten.
Der FRK nimmt am 09.01.2015 an der mündlichen Anhörung im Verfahren zum Entscheidungsentwurf zur Anordnung und Wahl des Verfahrens sowie über die Vergaberegeln und Auktionsregeln zur Vergabe von Frequenzen in den Bereichen 700 MHz, 900 MHz, 1800 MHz sowie 1,5 GHz mit folgender Stellungnahme teil:
Stellungnahme des Fachverbandes für Rundfunk- und BreitbandKommunikation (FRK) e.V. zu dem Referentenentwurf eines Gesetzes zur Auswahl und zum Anschluss von Telekommunikationsendgeräten (FTEG)
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