Lauchhammer, 26. November 2020 „Die Erhöhung der Haushaltsgebühren zu Gunsten der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten um 0,86 €/Monat ist ein wesentlicher Beitrag zur Wettbewerbsverzerrung im Breitband-/Kabelmarkt und beschleunigt den Verdrängungswettbewerb zulasten mittelständischer Breitbandunternehmen aus Handwerk, Wohnungswirtschaft und Kommunalunternehmen in Deutschland“ schrieb am 25. d.M. der Vorsitzende des Fachverbandes Rundfunk- und BreitbandKommunikation (FRK), Heinz-Peter Labonte, in einem Brief an den Vorsitzenden der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt, Herrn Siegfried Borgwardt.



Wie der FRK mitteilt, weigert sich das ZDF den mittelständischen und anderen Breitbandnetzbetreibern überhaupt eine Einspeisegebühr für die Verbreitung seiner Programme in deren Netzen zu zahlen, die sie Vodafone, vormals Unitymedia und KDG, jedoch zahlt.

Nach öffentlich zugänglichen Zahlen seien dies schätzungsweise für jeden von Vodafone erreichten Haushalt 2 bis 3 Euro im Jahr, also ein hoher zweistelliger Millionenbetrag, der den Wettbewerb zulasten der mittelständischen Breitbandnetzbetreiber erheblich verzerre, erklärte Labonte dazu. „Während das ZDF jegliche Verhandlungen mit dem Hinweis, der FRK sei -im Gegensatz zu den vom ZDF geforderten Urheberrechtsabgaben- ein Nachfragekartell, verweigert, spricht die ARD lediglich mit Einzelmitgliedern des FRK und lehnt es ebenso  beharrlich ab, einen generellen Rahmenvertrag für die Mitglieder des FRK überhaupt zu verhandeln, wie dies im Bereich der Urheberrechte üblich ist,“ erläutert der FRK-Sprecher.

Inzwischen würde von der ARD jegliche Verhandlung verzögert und auf Zeit gespielt, erklärt Labonte weiter. Man frage sich, „ob hier lediglich die positive Entscheidung in Sachsen-Anhalt abgewartet wird, um dann die Gespräche generell zu beenden, es also dem ZDF gleich zu tun.“

„Es darf doch nicht sein, dass die Mitglieder der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt , die aus überzeugenden Gründen verantwortungsbewussten Umgang mit Gebührengeldern fordern, darauf verzichten, die öffentlich-rechtlichen Anstalten an der Verschwendung von Geldern zu hindern, nur weil auch die AfD aus völlig anderen Gründen gegen diese Erhöhung ist. Die FRK-Mitglieder hoffen deshalb sehr, dass  die CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen hilft, bei ARD und ZDF Interesse daran zu wecken, die ihnen anvertrauten Gelder der Gebührenzahler nicht weiterhin wettbewerbsverzerrend zu Lasten mittelständischer Unternehmen und Verbraucher auszugeben, sondern diese auch zur Sicherung und Stärkung des Wettbewerbs im Breitbandmarkt zu verwenden, dass sie also zukünftig darauf verzichten, mit den Gebühren ausschließlich die Marktposition der Großunternehmen zu zementieren“, lautet die ordnungspolitische Begründung des FRK.

Der Brief endet mit der Bitte, sich der Gebührenerhöhung zu verweigern, „um damit die Öffentlich-Rechtlichen Rundfunkanstalten von ARD und ZDF zu wettbewerbskonformer und sparsamer Ausgabenpolitik zu zwingen“, damit  der Diskussion um die  grundsätzliche Existenzberechtigung von ARD und ZDF keine weiteren Argument geliefert werden, erklärte Labonte abschließend.
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