Stellungnahme des Fachverbandes für Rundfunk- und BreitbandKommunikation (FRK) e.V. zu dem Referentenentwurf eines Gesetzes zur Auswahl und zum Anschluss von Telekommunikationsendgeräten (FTEG)

Der Fachverband für Rundfunk- und BreitbandKommunikation (FRK) e.V. (nachfolgend nur FRK) begrüßt die Bemühungen bei der Liberalisierung des Endgerätemarktes, der damit verbundenen Stärkung des Wettbewerbs und der Verantwortung des mündigen Kunden.

Der FRK nimmt zu dem Referentenentwurf eines Gesetzes zur Auswahl und zum Anschluss von Telekommunikationsendgeräten (FTEG) wie folgt Stellung:

Zur Neufassung § 2 Nummer 2 FTEG

„2. ist „Telekommunikationsendeinrichtung" eine direkt oder indirekt an die Schnittstelle eines öffentlichen Telekommunikationsnetzes angeschlossene Einrichtung zum Aussenden, Verarbeiten oder Empfangen von Nachrichten; sowohl bei direkten als auch bei indirekten Anschlüssen kann die Verbindung über elektrisch leitenden Draht, über optische Faser oder elektromagnetisch hergestellt werden; bei einem indirekten Anschluss ist zwischen der Endeinrichtung und der Schnittstelle des öffentlichen Netzes ein Gerät geschaltet;"

Änderungsvorschlag FRK:
„2. ist „Telekommunikationsendeinrichtung" eine direkt oder indirekt an die Schnittstelle eines öffentlichen Telekommunikationsnetzes angeschlossene Einrichtung zum Aussenden, Verarbeiten oder Empfangen von externen Nachrichten; sowohl bei direkten als auch bei indirekten Anschlüssen kann die Verbindung über elektrisch leitenden Draht, über optische Faser oder elektromagnetisch hergestellt werden; bei einem indirekten Anschluss ist zwischen der Endeinrichtung und der Schnittstelle des öffentlichen Netzes ein Gerät geschaltet. Einrichtungen zum netzinternen Aussenden, Verarbeiten oder Empfangen sind keine Telekommunikationseinrichtungen."

Begründung:
Der Hochfrequenzteil eines Kabelmodems kommuniziert mit dem Cable Modem Termination System (CMTS). Diese interne Verbindung stellt eine transparente IP-Bridge zwischen der Kopfstelle und dem Kabelmodem im Kabelnetz zur Verfügung. Über diese interne Kommunikation zwischen CMTS und Kabelmoden werden u. a. die Dienstgüte, der bereitgestellte Service und die Wechselwirkungen anderen Kabelmodems administriert. Das ist eine kabelnetzinterne Kommunikation, die Voraussetzung für die Funktion des öffentlichen Telekommunikationsnetzes ist, nicht aber als ein solches bezeichnet und angesehen werden kann.

Zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes

Dem § 45d Absatz 1 des Telekommunikationsgesetzes vom 22. Juni 2004 (BGBl. I S. 1190), das zuletzt durch Artikel 22 des Gesetzes vom 25. Juli 2014 (BGBl. I S. 1266) geändert worden ist, wird folgender Satz angefügt:
„Dieser Zugang ist ein passiver Netzabschlusspunkt; das öffentliche Telekommunikationsnetz endet am passiven Netzabschlusspunkt."

Änderungsvorschlag FRK:
„Dieser Zugang ist ein passiver Netzabschlusspunkt; das öffentliche Telekommunikationsnetz endet am passiven Netzabschlusspunkt. Ein passiver Netzabschlusspunkt erfüllt keine Funktionen für die netzinterne Kommunikation der Systemkomponenten."

Begründung:
Als ein passiver Netzabschlusspunkt kann nur angesehen werden, was keine Bedeutung für die interne Funktion eines Telekommunikationsnetzes hat. In einem Kabelnetz ist das ein Kabelmodem mit dem Ethernetanschluss und/oder der Telefonanschluss sowie der Ethernetanschluss der CMTS.

Download Stellungnahme FRK