FRK: Sächsisches Privatrundfunkgesetz bringt endlich Bewegung in die Digitalisierung der Kabelnetze – Digitalisierung nicht weiter verzögern

Das Sächsische Landesmediengesetz verlangt die Abschaltung der analogen Rundfunkprogramme (Hörfunk und TV) zum 31.12.2014

Leipzig, 03.02.2014: „Durch das Sächsische Privatrundfunkgesetz vom 21.02.2004 wird endlich Chancengleichheit zwischen den mittelständischen unabhängigen Kabelnetz­betreibern (uKNB) und den ausschließlich im Besitz angelsächsischer Finanzkonglomerate befindlichen großen deutschen Kabelnetzbetreiber geschaffen“, erklärte der Vorsitzende des Fachverbands Rundfunk- und BreitbandKommunikation – FRK, Heinz-Peter Labonte, heute in Leipzig.

Anlass ist das Schreiben der Sächsischen Landesanstalt für privaten Rundfunk – SLM, in dem die SLM jetzt rechtzeitig zu Jahresbeginn nochmals auf diese zukunftsweisende Gesetzesvorschrift hinwies. Damit werde insbesondere den großen Kabelnetzbetreibern ausreichend Gelegenheit gegeben, die technisch anspruchsvolle bisher in ihren Netzen verhinderte Umstellung nunmehr im Rahmen der Gesetzesvorschriften zu meistern. Die übergroße Mehrzahl der uKNB habe bereits 2012 auf Digitalempfang umgestellt und ihre Kunden schon damals entsprechend informiert.

Der FRK spreche sich gegen Versuche der großen Kabelnetzbetreiber wie der TeleColumbus aus, auch im Sächsischen Privatrundfunkgesetz den analogen Abschaltzeitpunkt „auf den Sankt-Nimmerleinstag“ zu verschieben. Vielmehr sei es angebracht, dass auch die übrigen Bundesländer endlich die bereits 1989 getroffene Entscheidung, bis 2010 die analoge Rundfunkverbreitung abzuschalten, im Kabel in die Tat umsetzten. Dies sei ja auch, wenn auch mit Verzögerung, bei der Satellitenverbreitung bereits 2012 geschehen.

„Die frühzeitige Mitteilung der Sächsischen Landesmedienanstalt gibt auch den Wohnungsgesellschaften und ihren Mietern die Gelegenheit, sich rechtzeitig auf den digitalen Empfang im Kabel umzustellen. Wir unabhängigen Kabelnetzbetreiber haben die Erfahrung gemacht, dass die Kunden mit der Umstellung sehr gut zurechtgekommen sind, wenn die Netzbetreiber einen entsprechenden Service vorhalten. Insofern gehen wir davon aus, dass der Sächsische Landtag sich nicht von dem zu erwartenden, mit Servicebequemlichkeit zusamme­nhängenden, anschwellenden Sturm der Entrüstung der Wohnungsgesellschaften und der großen Kabelnetz­betreiber beeindrucken lässt, die ihrerseits offensichtlich ihre Mieter bzw. Kunden für unbeholfener halten als sie sind“, erklärte Labonte abschließend.

 

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