Lauchhammer, 17. Juni 2026 – Die Abschaffung der Umlagefähigkeit der Betriebskosten eines Inhouse-Kabelnetzes (Netzebene 4, NE4) auf die Mietnebenkosten und das damit verbundene entschädigungslose Sonderkündigungsrecht sind zwei Paradebeispiele, wie der Gesetzgeber durch den Eingriff in einen funktionierenden Markt die Existenzen von Unternehmen gefährdet, den Glasfaserausbau in Gebäuden ausbremst und die Kosten für Verbraucher in die Höhe treibt. Das wurde in der vergangenen Woche bei der mündlichen Verhandlung vor dem Ersten Senat des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe deutlich.
Wegfall der Kostenumlage für den Kabelnetzbetrieb auf die Mieter und das damit verbundene entschädigungslose Sonderkündigungsrecht werden vor dem Ersten Senat verhandelt.
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von Marc Hankmann
Quelle: heise online
Wegfall des Nebenkostenprivilegs und seine Folgen beschäftigen das Bundesverfassungsgericht.
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von Ursula Knapp
Quelle: Frankfurter Rundschau
Lauchhammer, 3. Juni 2026 – Die Mitgliedsunternehmen im Fachverband Rundfunk- und BreitbandKommunikation (FRK) stehen vor gewaltigen Herausforderungen, die sie gemeinsam lösen werden. So lautet das Credo der Mitgliederversammlung, die der Verband am 8. Mai 2026 in Magdeburg abhielt. Die Novelle des Telekommunikationsgesetzes (TKG), die Verfassungsbeschwerde zum Sonderkündigungsrecht sowie die Vertragsverhandlungen mit der Vergütungsgesellschaft Corint Media sind nur drei der Themen, die in Magdeburg diskutiert wurden.
Lauchhammer, 27. April 2026 – Der Fachverband Rundfunk- und BreitbandKommunikation (FRK) sieht sich durch die Aufhebung von DNS-Sperren in seiner Kritik an staatlicher Überregulierung bestätigt. Gleichzeitig warnt der Verband vor neuen rechtlichen Risiken durch den Gesetzentwurf zur IP-Adressdatenspeicherung und die geplante Novelle des Telekommunikationsgesetzes (TKG). Vor allem die TKG-Novelle birgt erhebliche Rechtsunsicherheiten, die Investitionen ausbremsen.