Lauchhammer, 24. März 2026 – Der Fachverband Rundfunk- und BreitbandKommunikation (FRK) begrüßt die Ansätze des Bundesministeriums für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS), mit dem nun vorliegenden Referentenentwurf zur Novelle des Telekommunikationsgesetzes (TKG) den Glasfaserausbau zu beschleunigen, sieht jedoch auch erhebliche Risiken – gerade für den Glasfaserausbau in Gebäuden (Netzebene 4, NE4). Der jetzt vorliegende Entwurf greift in die funktionierende Breitbandversorgung in Mehrfamilienhäusern ein und torpediert die Investitionen der mittelständischen Kabel- und Glasfasernetzbetreiber.
„Statt den bewährten Grundsatz ‚Markt vor Staat‘ aus dem Koalitionsvertrag umzusetzen, enthält der Entwurf zusätzliche Regulierung, unnötige Entgeltfestsetzungen und Eingriffe in Eigentumsrechte“, kritisiert der FRK Vorsitzende Ralf Berger. „Dies schwächt insbesondere die Investitionsbereitschaft der vielen kleinen und mittelständischen Netzbetreiber, die in den vergangenen Jahren den Glasfaserausbau in Gebäuden maßgeblich vorangetrieben haben.“
TKG-Referentenentwurf: Zwang statt Marktwirtschaft
Besonders kritisch bewertet der FRK den neuen § 22a TKG RefE. Darin werden Unternehmen verpflichtet, mit Dritten über den Zugang zur gebäudeinternen Glasfaserinfrastruktur zu verhandeln, wenn sich in dem Gebiet nur der Betrieb eines Glasfasernetzes wirtschaftlich lohnt. Kommt es zu keiner Einigung, kann die Bundesnetzagentur (BNetzA) Entgelte festlegen und die Mitnutzung anordnen. „Unternehmen, die heute in Glasfasernetze auf der NE4 investieren, müssen künftig jederzeit mit nachträglichen Zugangsverpflichtungen rechnen und diese Risiken in ihre Kalkulation einpreisen“, warnt Berger.
Das Recht auf Vollausbau (§ 144 TKG RefE) eines Hauses, das dem Netzbetreiber gewährt werden soll, der mit seinem Glasfasernetz am Gebäude anliegt, untergräbt die bestehenden langjährigen Gestattungsverträge der FRK-Mitglieder mit ihren Partnern aus der Wohnungswirtschaft und greift massiv in Eigentumsrechte ein.
Mehr noch: „Es ist zu befürchten, dass mit diesem Recht unzählige Absichtserklärungen zum Vollausbau abgegeben werden, gerade von marktmächtigen Unternehmen, einzig und allein um den Wettbewerb zu verdrängen“, mahnt Berger.
Dieses Handtuchwerfen gefolgt von jahrelanger Tatenlosigkeit kennen wir im Glasfaserausbau bereits. Der Gesetzgeber sollte dem Cherrypicking nicht auch noch den roten Teppich bis ins Wohnzimmer ausrollen.“
• Klarstellung, dass DSL abgeschaltet wird – nicht HFC
• Transparenz und faire Wettbewerbsbedingungen gefordert
• Migrationskosten nicht zu Lasten des Mittelstands
Lauchhammer, 22. Januar 2026 – Der Fachverband Rundfunk- und BreitbandKommunikation (FRK) begrüßt das von der Bundesnetzagentur (BNetzA) vorgelegte Regulierungskonzept für einen wettbewerbs- und verbraucherfreundlichen Übergang von DSL auf Glasfaser. Mit dem Konzept stellt die BNetzA zum einen klar, dass es um die Abschaltung von DSL-Netzen und nicht um HFC-Kabelnetze geht. Zum anderen kommt die Behörde endlich den zahlreichen Forderungen aus Politik und Wirtschaft nach, eine aktivere Rolle in der Kupfer-Glas-Migration einzunehmen, um zu verhindern, dass die Deutsche Telekom ihre Marktmacht von DSL auf Glasfaser überträgt.
Lauchhammer, 24. November 2025 – Der Fachverband Rundfunk- und BreitbandKommunikation (FRK) verzeichnet einen sehr guten Start bei den Standbuchungen für den Breitbandkongress 2026. Bereits jetzt sind fast 40 Prozent der verfügbaren Kapazitäten reserviert. Die hohe Nachfrage aus der Telekommunikationsbranche bestätigt das Vertrauen der Aussteller in die Veranstaltung und etabliert den FRK-Breitbandkongress als den führenden Branchentreff für den TK-Mittelstand.
Lauchhammer, 30. Oktober 2025 – Die mittelständischen Telekommunikationsunternehmen des Fachverbands Rundfunk- und BreitbandKommunikation (FRK) gehen aktiv auf die Bundestagsabgeordneten ihres jeweiligen Wahlkreises zu, um die Politik für die negativen Auswirkungen der Pläne des Bundesministeriums für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS) zu sensibilisieren. Im Mittelpunkt der Kritik stehen die Pläne zur Mitnutzung von Glasfasernetzen in Gebäuden (Netzebene 4, NE4). Sollten sie wie im BMDS-Eckpunktepapier dargestellt umgesetzt werden, befürchten die TK-Unternehmen erhebliche Eingriffe in den Markt und die Grundrechte der Gebäudeeigentümer.