Einstimmiger Beschluss: Klage gegen EU-Genehmigung der Unity-Vodafone-Fusion
Gegen Einsatz von Steuergeldern für wirkungslose Glasfaserförderung
Klare Ansagen des FRK:
- Verwaltungs- und Genehmigungsverfahren beim Gigabitausbau verkürzen
- Ausreichende Mittel aus der Finanzwirtschaft für privatwirtschaftlichen Glasfaserausbau vorhanden
- Musterklage gegen wettbewerbsverzerrende Kabeleinspeisegebühren für Vodafone
- Mitgliederversammlung spricht sich für Beibehalten des Sammelinkassos aus
Leipzig, Lauchhammer, 26. September 2019 – Der Fachverband Rundfunk- und BreitbandKommunikation (FRK) macht seine Ankündigung vom Juli wahr und wird rechtlich gegen die EU-Genehmigung der Vodafone/Unitymedia Kabelfusion vorgehen. Dies beschlossen jetzt die FRK-Mitglieder einstimmig auf ihrer Jahresversammlung im Rahmen des Breitbandkongresses 2019 in Leipzig. Um das finanzielle Prozessrisiko kleinzuhalten, das FRK-Justiziar Professor Dr. Christoph Schalast auf bis zu 400.000 EURO beziffert, will der Verband beim Europäischen Gericht im ersten Schritt einen Antrag auf Prozesskostenhilfe stellen. Sollte dieser Antrag aufgrund mangelnder Klageerfolgsaussichten scheitern, will der FRK eine Prozesskostengemeinschaft von Vodafone-Wettbewerbern initiieren, die gemeinsam gerichtlich gegen die Genehmigung vorgehen wollen.
Für Michael Theurer MdB, stellvertretender FDP-Bundestagsfraktionsvorsitzender, FDP-Landesvorsitzender in Baden-Württemberg und Mitglied im Präsidium der Bundespartei, ist die marktbeherrschende Stellung des Duopols Vodafone und Telekom kein echter Wettbewerb im Breitbandmarkt und würde vor allem den kleinen mittelständischen Anbietern schaden und diese benachteiligen.
Für einen politischen Paukenschlag sorgte seine Forderung, die wirkungslose staatliche Förderung der Glasfaser mit Steuermitteln sofort einzustellen. Von den seit Jahren bereitstehenden Fördermitteln in Höhe von 4,5 Milliarden seien bisher gerade einmal 3,6 Prozent abgeflossen. Von den seit Jahren bereitstehenden Fördermitteln in Höhe von 4,5 Milliarden seien bisher gerade einmal 3,6 Prozent abgeflossen. Zudem wurden 150 Millionen Euro für Breitbandberater ausgegeben, ohne dass es in den allermeisten Fällen tatsächlich zu einem Ausbau mit Glasfaser oder anderer Technik kam. „Deutschland hat bei der Glasfaser kein Problem mit großen Zielen, sondern mit deren Umsetzung. Während wir noch mit Kupferkabeln arbeiten, sind die anderen schon mit Lichtgeschwindigkeit unterwegs“, betonte Theurer. Er will lieber die langen Verwaltungs- und Genehmigungsverfahren verkürzen und auf das im Zuge der Niedrigzinspolitik reichlich vorhandene private Kapital aus der Finanzwirtschaft setzen, um den Glasfaserausbau voranzubringen. Diese realistische, mittelstandsfreundliche Forderung wurde während des Kongresses vom Vertreter der Berenberg-Bank, Franz von Abendroth aus der Praxis mit Beispielen bestätigt. In diesem Sinne unterstützt Theurer auch die FRK- Forderung nach einer oberirdischen Glasfaserverlegung für den rascheren Ausbau.
Wichtiges Thema für die FRK-Mitglieder bleibt die Verzerrung des Wettbewerbs durch die von ARD und ZDF entrichteten Einspeisegebühren allein an den Kabel-Monopolisten Vodafone. Das Bundeskartellamt sieht keinen Anlass, sich mit dieser Wettbewerbsverzerrung zu befassen. Deshalb hat die Mitgliederversammlung beschlossen, bei fortgesetzter Weigerung von ARD und ZDF alle Netzbetreiber gleich zu behandeln, das Musterverfahren bzw. -klage eines Mitgliedsunternehmens gegen die Praxis dieses Kartellverhaltens von Vodafone und den zur Gleichbehandlung aller Kabelnetzbetreiber aufgeforderten öffentlich – rechtlichen Sendeanstalten zu unterstützen. „Aus unserer Sicht kann es nicht sein, dass ARD und ZDF ihre Marktmacht einseitig nutzen und den Antennengemeinschaften, mittelständischen und kleinen Kabelnetzbetreibern die Zahlung von Entgelten verwehren, die sie Vodafone großzügig gewähren", erklärte hierzu der FRK-Vorsitzende Heinz-Peter Labonte.
Einen breiten Raum nahm zudem die einstimmig von den Mitgliedern unterstützte FRK-Forderung nach der Beibehaltung des Sammelinkassos, wonach die Bereitstellung der frei verfügbaren, unverschlüsselten Fernsehsignale über die Mietkosten mitbezahlt wird. Diese Forderung wurde auch von Dr. Claus Wedemeier; Referatsleiter für Demografie und Digitalisierung, beim GdW - Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen unterstützt.
„Mit Sprache wird Politik manipuliert, deshalb wird von den Kabeloligopolisten in Deutschland unter dem Kampfbegriff „Nebenkostenprivileg“ seit geraumer Zeit die Abschaffung der in der Miete enthaltenen Nebenkosten für Fernseh- und Radioempfang gefordert. Die aus der früheren Antennengebühr für Mehrfamilienhäuser und Wohnanlagen hervorgegangene Regelung, sollte auch in Zukunft für den Empfang frei verfügbarer und zugänglicher Fernseh- und Hörfunkprogramme für Mieter beibehalten werden. Die Abschaffung wäre eine Unterwerfung unter die Marktmacht der Oligopol-Firmen in Deutschland zu Lasten des Mittelstandes, der Wohnungswirtschaft und der Verbraucher,“ erklärte der FRK-Vorsitzende Labonte vor den Mitgliedern.
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