Fachverband Rundfunk- und BreitbandKommunikation
Erhebliche Wettbewerbsnachteile für mittelständische Kabelnetzbetreiber befürchtet
– Sonderkündigungsrecht für Wohnungswirtschaft
– Regulierung und Verpflichtung zu Open Access
– Anträge auf Anhörung und Beiladung bei Kartellbehörden gestellt
Lauchhammer, Leipzig, 18. September 2018 – Der Fachverband Rundfunk- und BreitbandKommunkation (FRK) fordert bei der kartellrechtlichen Prüfung der Fusion von Unitymedia und Vodafone harte Auflagen seitens der Wettbewerbs- und Regulierungsbehörden. „Die Fusion darf nur genehmigt werden, wenn der neue Telekommunikationsriese seinen Kunden aus der Wohnungswirtschaft ein Sonderkündigungsrecht für alle bestehenden Verträge gewährt. Zudem muss das Unternehmen im Breitbandmarkt reguliert und seiner Größe wegen zu Open Access verpflichtet werden“, erklärte heute der FRK Vorsitzende Heinz-Peter Labonte beim FRK-Breitbandkongress in Leipzig.