Einstimmiger Mitgliederbeschluss, das TV-Programm BILD nicht ins Kabel einzuspeisen – TKG-Novelle entschleunigt Glasfaserausbau in Mietwohnungen – Deutliche Kritik an Kartellbehörden
Lauchhammer, 20. September 2021 – Der 24. Breitbandkongress des Fachverbandes Rundfunk- und BreitbandKommunikation (FRK) verzeichnete einen neuen Besucherrekord. Am 15. und 16. September 2021 trafen sich über 400 Fachbesucher (+19,2%) und 60 Aussteller (+ 13,2%) unter Beachtung der coronabedingten sächsischen Hygienevorschriften in Leipzig zum kommunikativen Austausch. Dabei zeigt sich: dass schon im vergangenen Jahr schlüssige Pandemiekonzept bildet auch in seiner diesjährigen Weiterentwicklung eine beispielhafte Blaupause für ähnliche Branchenveranstaltungen.
Politik muss belastbare Konzepte für rasche Digitalisierung, neue Technologien und Glasfaserausbau vorlegen
Lauchhammer, 9. September 2021 – „Selten liefen Eigenwahrnehmung und Realität so weit auseinander, wie beim Thema Digitalisierung in der Pandemie. Während sich die Politik auf einem guten Weg wähnt, zeichnet der jüngst erschiene „Digital Riser Report 2021“ des European Center for Digital Competitiveness ein anderes Bild“, erklärte der Vorsitzende des Fachverband Rundfunk- und BreitbandKommunikation – FRK Heinz-Peter Labonte im Vorfeld des in einer Woche in Leipzig stattfindenden FRK-Breitbandkongresses.
Nachfolgend finden Sie eine aktuelle Presseinformation des Fachverbands Rundfunk- und BreitbandKommunikation.
FRK warnt Kommunen vor hohen Trenching-Folgekosten
FRK: „Ohne Garantien für die Übernahme der Folgekosten: Finanzielles russisches Roulette mit sechs Patronen“
Urteil untergräbt Föderalismus, konterkariert den Reformwillen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und zementiert die Kartellierung der Medieninfrastrukturen
Lauchhammer, 6. August 2021 – Der Vorsitzende des Fachverband für Rundfunk- und BreitbandKommunikation (FRK) Heinz-Peter Labonte übt heftige Kritik an der Begründung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, den Rundfunkbeitrag mit Wirkung zum 20. Juli dieses Jahres „vorläufig“ von zurzeit 17,50 Euro auf 18,36 Euro zu erhöhen. Laut Gericht hat Sachsen-Anhalt die im Grundgesetz gesicherte Rundfunkfreiheit verletzt, weil es dem vereinbarten Staatsvertrag zum Jahreswechsel nicht zugestimmt habe. “Dies ist eine bemerkenswerte Interpretation der Rundfunkfreiheit und ein schwarzer Tag für den Föderalen Staatsaufbau. Denn das Bundesverfassungsgericht macht durch sein Urteil die Landesparlamente zu reinen Abnickvereinen der öffentlich-rechtlichen Anstalten. Den Parlamenten wird künftig faktisch das bisher bestehende Mitspracherecht bei der Festlegung des Rundfunkbeitrags entzogen. Gleichzeitig raubt es mutigen Parlamentariern ihre Gestaltungsmöglichkeiten für die Durchsetzung der Gleichbehandlung mittelständischer Unternehmen gegenüber Mediengroßkonzernen bei der Nutzung von deren Infrastrukturen“, betont der FRK-Vorsitzende.
Sehr geehrte Damen und Herren,
FRK-Breitbandkongress 2021 in Leipzig will vor Bundestagswahl wichtige Zeichen für beschleunigten Glasfaserausbau aussenden