Kartellbeschwerde des FRK gegen Öffentlich-Rechtliche Rundfunkanstalten Mittelstandsverband geht gegen Benachteiligung und Wettbewerbsverzerrung durch ARD und ZDF und deren Weigerung der Zahlung von Einspeise-/Durchleitungsentgelte vor
Lauchhammer, 11. August 2022- „Die neueste Rechtsprechung des BGH bestätigt die Diskriminierung mittelständischer und auch einzelner Versorger zu Wettbewerbsnachteilen gegenüber den großen Kabelnetzbetreibern. Denn das Potential der Wettbewerbsverzerrung durch die vorliegende Ungleichbehandlung der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten wirkt sich nachteilig auf die Wettbewerbsposition von mittelständischen Versorgern aus“, stellt der Vorsitzende des FRK – Fachverband Rundfunk- und BreitbandKommunikation, Heinz-Peter Labonte nach der kürzlich erfolgten Einreichung der Beschwerde seines Verbandes beim Bundeskartellamt fest.