Urteil untergräbt Föderalismus, konterkariert den Reformwillen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und zementiert die Kartellierung der Medieninfrastrukturen
Lauchhammer, 6. August 2021 – Der Vorsitzende des Fachverband für Rundfunk- und BreitbandKommunikation (FRK) Heinz-Peter Labonte übt heftige Kritik an der Begründung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, den Rundfunkbeitrag mit Wirkung zum 20. Juli dieses Jahres „vorläufig“ von zurzeit 17,50 Euro auf 18,36 Euro zu erhöhen. Laut Gericht hat Sachsen-Anhalt die im Grundgesetz gesicherte Rundfunkfreiheit verletzt, weil es dem vereinbarten Staatsvertrag zum Jahreswechsel nicht zugestimmt habe. “Dies ist eine bemerkenswerte Interpretation der Rundfunkfreiheit und ein schwarzer Tag für den Föderalen Staatsaufbau. Denn das Bundesverfassungsgericht macht durch sein Urteil die Landesparlamente zu reinen Abnickvereinen der öffentlich-rechtlichen Anstalten. Den Parlamenten wird künftig faktisch das bisher bestehende Mitspracherecht bei der Festlegung des Rundfunkbeitrags entzogen. Gleichzeitig raubt es mutigen Parlamentariern ihre Gestaltungsmöglichkeiten für die Durchsetzung der Gleichbehandlung mittelständischer Unternehmen gegenüber Mediengroßkonzernen bei der Nutzung von deren Infrastrukturen“, betont der FRK-Vorsitzende.
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